ESA/MSA/ABITUR – Aufnahmevoraussetzungen und Ausnahmen

Sie erfüllen die Voraussetzungen nicht oder sind sich nicht sicher?

Hier sind weitere Informationen:


  • in Hamburg wohnen
  1. Ein Aufenthaltstitel in Hamburg ist dem Wohnsitz gleichgestellt
  2. Wenn Sie nicht in Hamburg wohnen, aber hier arbeiten, können Sie aufgenommen werden. Bedingung: Sie können vom Hamburger Arbeitsplatz keine Schule in Ihrem Land pünktlich erreichen. → Beantragen Sie mit Ihrer Bewerbung formlos die „Arbeitsplatzregelung“. Fügen Sie die notwendigen Informationen bei. Bedenken Sie aber: Wir können Sie nur aufnehmen, wenn es noch einen freien Schulplatz gibt. Hamburger/innen gehen vor.

  • Seit 2 Jahren oder länger an keiner allgemeinbildenden Schule (z.B. Stadtteilschule)
    - Das heißt, Sie hatten Ihren letzten Schultag an einer Stadtteilschule oder an einem Gymnasium am 31.01.2021 oder früher (also zum Beispiel am 06.07.2020 oder im Jahr 2019 …)
    - Ausnahme: Sie haben bereits Ihren ESA / MSA an einer Abendschule gemacht: Sie müssen nicht zwei Jahre warten, bevor Sie sich für den nächst höheren Bildungsgang anmelden.

  • Seit 2 Jahren oder länger an keiner beruflichen Vollzeitschule (beruflichen Teilzeitschulen sind erlaubt)
    - Sie haben z.B. eine betriebliche Ausbildung im Einzelhandel, bei einer Ärztin, beim Friseur oder einem anderen Betrieb abgebrochen oder erfolgreich beendet? Der Schulbesuch muss keine 2 Jahre zurückliegen; Sie können sich bewerben.
    - Sie eine vollqualifizierende berufliche Schule besucht? Sie können Sie sich bewerben – der Schulbesuch muss keine 2 Jahre zurückliegen.

  • berufstätig sein ODER Familienhaushalt führen

    Berufstätig sein heißt:
    - gegen Entgelt oder zur Berufsausbildung sozialversicherungspflichtig beschäftigt
    - anderes Dienstverhältnis / selbstständige Tätigkeit im sozialversicherungspflichtigen Umfang
    - angerechnet werden: Zeiten des Wehr- oder Zivildienstes, des Entwicklungsdienstes, des freiwilligen sozialen und ökologischen Jahres und des Bundesfreiwilligendienstes
    - Nur für ESA/MSA: auch geringfügig entlohnte Beschäftigung (nach § 8 Abs. 1 Nr. 1 des Vierten Buches Sozialgesetzbuch)
    - Bei Aufenthaltstitel: Wenn Sie nicht arbeiten dürfen, schreiben Sie das in die Bewerbung. Sie können von der Berufstätigkeit befreit werden.

    Familienhaushalt führen
    , heißt mindestens 1 Kind erziehen / eine pflegebedürftige Person versorgen.
    → Bringen Sie Nachweise bei, zum Beispiel die Geburtsurkunde des Kindes bzw. die Bescheinigung über Pflegetätigkeit.

    Nichts trifft zu?

    Stellen Sie einen Antrag auf Befreiung vom Erfordernis der Berufstätigkeit (Formulierungshilfe)“ (APO Ca2B § 4 (4)).
    → Weisen Sie „besondere biographische Umstände“ (z.B. chronische Krankheit, Flucht…) nach.
    → Erklären Sie, warum Sie gerade unsere Schule für Ihre berufliche Zukunft brauchen.

  • Deutsch können

    Für ESA: Sie machen bei uns einen Eignungstest Deutsch (90 Minuten). Vielleicht müssen Sie einen Vorkurs Deutsch besuchen. Erst dann kommen Sie in eine ESA-Klasse.

    Für MSA: Sie machen vor Schulbeginn bei uns einen Eignungstest Deutsch (90 Minuten).

    Für (Fach)ABITUR: Sie machen vor Schulbeginn bei uns einen Eignungstest Deutsch (90 Minuten).

    Für ESA/MSA/(Fach)ABITUR:
    Falls Sie Ihre Schulzeit verkürzen möchten, werden im Eignungstest neben Deutsch auch Englisch und Mathematik getestet (insgesamt ca. 140-200 Minuten).

Nur (Fach)/ABITUR

  • 2-Jährige Berufstätigkeit ODER Berufsausbildung heißt
    - siehe ‚Berufstätig sein ODER Familienhaushalt führen‘­ 
    - Berufsausbildung in anerkanntem Ausbildungsberuf, im öffentlichen Dienst oder in einer Berufsfachschule
    - bis zu 12 Monate Arbeitslosigkeit können angerechnet werden
    → Legen Sie Ihrer Bewerbung einen Nachweis bei, z.B. eine Bestätigung der Bundesagentur für Arbeit, der Rentenversicherung oder der gesetzlichen Krankenversicherung.