Informationen über die Vorstufe am Abendgymnasium St. Georg

1) Voraussetzung für die Aufnahme

In die Vorstufe des Abendgymnasiums St. Georg werden Bewerber/innen aufgenommen, die

  1. den mittleren allgemeinbildenden Schulabschluss (MSA, ehemals Realschulabschluss) erworben haben oder eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung erworben haben, 
  2. eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, im öffentlichen Dienst oder in einer Berufsfachschule abgeschlossen oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit ausgeübt haben, 
  3. berufstätig oder beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet sind und
  4. das 19. Lebensjahr vollendet haben.

2) Anmeldung

Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte unserer Seite "Anmeldung".

3) Schuljahr, Unterricht, Ferien

Das Schuljahr dauert vom 1. August bis 31. Juli. Der Unterricht wird montags bis freitags von 17.30 Uhr bis 20.45 bzw. 21.30 Uhr erteilt. Die Ferien entsprechen denen der anderen allgemeinbildenden Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg.

4) Aufbau des Bildungsganges

Der Bildungsgang zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife umfasst für Bewerber/innen mit Realschulabschluss/MSA drei Schuljahre und gliedert sich in die Vorstufe und die Studienstufe. Die Vorstufe umfasst ein Schuljahr und bereitet auf die Studienstufe, die zwei Jahre umfasst, vor. In der Vorstufe wird der Unterricht im Klassenverband erteilt. Die Leitung der Klasse hat die/der Klassenlehrer/in. In der Studienstufe tritt an die Stelle des Klassenverbandes ein Kurssystem. An die Stelle der Klassenleitung treten Tutoren/innen.

5) Ausbildung in der Vorstufe

Sie werden wöchentlich, montags bis freitags, in 7 Fächern lernen – damit kommen Sie auf insgesamt 24 Unterrichtsstunden; d.h. genau:
in den Kernfächern Deutsch, Englisch und Mathematik und in der zweiten Fremdsprache (Latein, Französisch oder Spanisch – Sie haben freie Wahl*) belegen Sie 4 Stunden, in allen anderen Fächern (Geschichte, PGW = Politik/Gesellschaft/Wirtschaft, Geographie, Biologie und Physik) 2 Stunden.

Aus den 2-Stunden-Fächern treffen Sie eine Auswahl, indem Sie sich für einen Schwerpunkt entscheiden – liegt Ihre Neigung, Ihr Interesse eher bei den Naturwissenschaften oder bei den Gesellschaftswissenschaften? Je nachdem wird Ihr Plan zusammengestellt sein.

So kommen Sie insgesamt auf 24 Unterrichtsstunden in der Woche – einschließlich einer Förderstunde zusätzlich in Mathematik und in Englisch, jeweils für ein Halbjahr.

Wichtig: Sie legen sich mit dieser Vorwahl für Ihren weiteren Weg an unserer Schule nicht fest – d.h. am Ende des Jahres können Sie für die Studienstufe (Qualifikationsphase) Ihren Schwerpunkt (Profil) völlig neu wählen – übrigens auch noch weitere Fächer ** …

Nur die Kernfächer sowie die zweite Fremdsprache* müssen Sie fortführen.

Die einzelnen Fächer werden in der Infobroschüre vorgestellt.

* Sie können sich u.U. von der zweiten Fremdsprache befreien lassen, wenn Sie entsprechende Kenntnisse nachweisen. Fragen Sie bitte nach.

** Die weiteren (Wahl-)Fächer der Studienstufe (Chemie, Philosophie, Darstellendes Spiel und  Psychologie) stellen sich am Ende der Infobroschüre kurz vor.

Trotz Wahl besteht kein Anspruch auf die Einwahl in den "Schwerpunkt" bzw. in die "zweite Fremdsprache". Die Schulleitung entscheidet in Abhängigkeit vom Anwahlverhalten und von den Ressourcen der Schule.

6) Leistungsbewertung / Zeugnisse in der Vorstufe

  1. Die einzelnen Leistungen, die ein/e Schüler/in in der Vorstufe aufweist, werden in Punkten von 0 bis 15 bewertet. Innerhalb eines Faches werden zunächst die Leistungen im Bereich Klausuren und im Bereich der laufenden Unterrichtsarbeit – das sind alle schriftlichen und mündlichen Leistungen außer den Klausuren – getrennt bewertet; danach werden beide Bewertungen so zusammengefasst, dass die laufende Unterrichtsarbeit überwiegt. 
  2. Am Ende des ersten Halbjahres der Vorstufe erhält die/der Schüler/in ein Halbjahreszeugnis. Das Zeugnis weist die in den einzelnen Fächern erreichten Noten aus. Das Zeugnis am Ende der Vorstufe (Jahreszeugnis) enthält die vom Schüler / von der Schülerin in den einzelnen Fächern während des ganzen Vorstufenjahres erbrachten Leistungen.

7) Fehlende Leistungsnachweise

  • Im Bereich Klausuren fehlt ein Leistungsnachweis, wenn ein/e Schüler/in die Klausur versäumt, keine verwertbare Arbeit abgibt oder sich weigert, die Klausuren zu schreiben; im Bereich der laufenden Unterrichtseinheit fehlt er/sie, wenn der/die Lehrer/in wegen Abwesenheit des Schülers/der Schülerin keine Überprüfung der Leistung durchführen kann oder der/die Schüler/in keine verwertbare Arbeit abgibt.
  • Hat nun ein/e Schüler/in einen Leistungsnachweis aus einem wichtigen Grund nicht geliefert, so erhält er/sie die Gelegenheit, eine gleichartige Leistung oder eine Ersatzleistung nachträglich zu erbringen. Fehlt ein Leistungsnachweis ohne wichtigen Grund oder verweigert ein/e Schüler/in die Leitung, so erhält er/sie die Note ungenügend (0 Punkte), die bei der Bewertung des Bereichs Klausuren oder des Bereichs laufende Kursarbeit herangezogen wird. Wenn am Ende eines Halbjahres in einem oder in beiden Bereichen Leistungsnachweise fehlen, so dass eine Bewertung der Leistung nicht möglich ist, erhält der Schüler in dem Fach oder in dem Kurs die Note ungenügend.

8) Versetzung in die Studienstufe

  1. Der Übergang von der Vorstufe in die Studienstufe setzt eine Versetzung voraus. Grundlage der Entscheidung über die Versetzung in die Studienstufe sind die Noten des Jahreszeugnisses der Vorstufe. Schülerinnen und Schüler werden versetzt, wenn sie in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht haben oder wenn sie für mangelhafte Leistungen einen Ausgleich haben und der Ausgleich nicht ausgeschlossen ist.
  2. Mangelhafte Leistungen in einem Fach werden durch mindestens gute Leistungen in einem anderen Fach oder durch befriedigende Leistungen in zwei anderen Fächern ausgeglichen.
    Mangelhafte Leistungen in zwei Fächern werden durch mindestens gute Leistungen in zwei anderen Fächern oder durch mindestens gute Leistungen in einem Fach und befriedigende Leistungen in zwei anderen Fächern oder durch befriedigende Leistungen in vier anderen Fächern ausgeglichen.
  3. Ein Ausgleich und die Versetzung in die Studienstufe ist augeschlossen bei
    a) bei mangelhaften Leistungen in zwei der drei Fächer Deutsch, Mathematik und Englisch,
    b) bei mangelhaften Leistungen in drei Fächern,
    c) bei ungenügenden Leistungen in einem Fach.
  4. Ausnahmsweise werden Schülerinnen und Schüler ohne Ausgleich für nicht ausreichende Leistungen versetzt, wenn ihr unzureichender Leistungsstand durch längere Krankheit oder andere schwerwiegende Belastungen verursacht wurde und erwartet werden kann, dass sie trotz der Belastungen das Ziel der Studienstufe erreichen werden.
  5. Bei Nichtversetzung kann die Vorstufe wiederholt werden.
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