Informationen über das Vorbereitungsjahr des Abendgymnasiums St. Georg

1) Voraussetzung für die Aufnahme

In das Vorbereitungsjahr des Abendgymnasiums St. Georg werden Bewerber/innen aufgenommen, die

  1. den ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA, ehemals Hauptschulabschluss) erworben haben oder eine von der zuständigen Behörde als gleichwertig anerkannte Vorbildung erworben haben, 
  2. eine Berufsausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf, im öffentlichen Dienst oder in einer Berufsfachschule abgeschlossen oder eine mindestens zweijährige geregelte Berufstätigkeit ausgeübt haben, 
  3. berufstätig oder beim Arbeitsamt arbeitssuchend gemeldet sind und
  4. das 19. Lebensjahr vollendet haben.

2) Anmeldung

Informationen zur Anmeldung entnehmen Sie bitte unserer Seite "Anmeldung".

3) Schuljahr, Unterricht, Ferien

Das Schuljahr dauert vom 1. August bis 31. Juli. Der Unterricht wird montags bis freitags von 17.30 Uhr bis 20.45 bzw. 21.30 Uhr erteilt. Die Ferien entsprechen denen der anderen allgemeinbildenden Schulen in der Freien und Hansestadt Hamburg.

4) Aufbau des Bildungsganges

Der Bildungsgang zur Erlangung der allgemeinen Hochschulreife umfasst für Bewerber/innen mit Hauptschulabschluss/ESA vier Schuljahre und gliedert sich in das Vorbereitungsjahr, die Vorstufe und die Studienstufe. Die Vorstufe umfasst ein Schuljahr und bereitet auf die Studienstufe, die zwei Jahre umfasst, vor. Im Vorbereitungsjahr und in der Vorstufe wird der Unterricht im Klassenverband erteilt. Die Leitung der Klasse hat die/der Klassenlehrer/in. In der Studienstufe tritt an die Stelle des Klassenverbandes ein Kurssystem. An die Stelle der Klassenleitung treten Tutoren/innen.

5) Ausbildung im Vorbereitungsjahr

Die Ausbildung im Vorbereitungsjahr umfasst folgende Fächer:
Deutsch, Englisch, Mathematik, Geographie, Geschichte, Physik.
Die Fächer Biologie und Chemie können zusätzlich angeboten werden.

6) Leistungsbewertung / Zeugnisse im Vorbereitungsjahr

  1. Die einzelnen Leistungen, die ein/e Schüler/in im VJ aufweist, werden mit den herkömmlichen Noten 1 – 6 bewertet. Innerhalb eines Faches werden zunächst die Leistungen im Bereich Klausuren und im Bereich der laufenden Unterrichtsarbeit – das sind alle schriftlichen und mündlichen Leistungen außer den Klausuren – getrennt bewertet; danach werden beide Bewertungen so zusammengefasst, dass die laufende Unterrichtsarbeit überwiegt. 
  2. Am Ende des ersten Halbjahres des Vorbereitungsjahres erhält die/der Schüler/in ein Halbjahreszeugnis. Das Zeugnis weist die in den einzelnen Fächern erreichten Noten aus. Das Zeugnis am Ende des Vorbereitungsjahres (Jahreszeugnis) enthält die vom Schüler / von der Schülerin in den einzelnen Fächern während des ganzen Vorbereitungsjahres erbrachten Leistungen.

7) Versetzung in die Vorstufe

  1. Grundlage der Entscheidung über die Versetzung in die Vorstufe sind die Noten des Jahreszeugnisses des Vorbereitungsjahres. Ein/e Schüler/in wird versetzt, wenn er/sie in allen Fächern mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat oder wenn er für mangelhafte Leistungen einen Ausgleich hat.
  2. Mangelhafte Leistungen in einem Fach werden durch mindestens gute Leistungen in einem anderen Fach oder durch befriedigende Leistungen in zwei anderen Fächern ausgeglichen. Bei mangelhaften Leistungen in zwei Fächern oder bei ungenügenden Leistungen in einem Fach ist ein Ausgleich ausgeschlossen.
  3. Bei Nichtversetzung kann das Vorbereitungsjahr wiederholt werden.

Hinweis

Das Zustandekommen der Klasse "Vorbereitungsjahr" verantwortet die Schulleitung und ist abhängig vom Anmeldeverhalten und den Ressourcen der Schule. Mit der Anmeldung besteht noch kein Anspruch auf die Einrichtung der Klasse.

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