Staatl. Abendgymnasium
mit Abendschule St. Georg
Rostocker Straße 41
20099 Hamburg
Tel.: 040/428974-521
Fax: 040/428974-525
Details
Corona: Fragen und Antworten
- Ich habe nur eine Erkältung, darf ich in die Schule?
Nein, dürfen Sie nicht. Wenn Sie sich wieder ganz gesund fühlen, müssen Sie noch einen Tag abwarten, dann dürfen Sie wieder in die Schule. Bitte kontaktieren Sie ggf. Ihren Hausarzt / Ihre Hausärztin und klären alles Weitere mit ihm / ihr.
Lesen Sie weiter auf der Seite www.hamburg.de/bsb/13679646/corona-faqs
- Ich hatte Kontakt zu einer Person, die mit jemandem zusammen war, der Corona hat.
Muss ich zuhause bleiben?
Wenn Sie keine Aufforderung vom Gesundheitsamt bekommen haben, sich in Quarantäne zu begeben, geht für Sie der Unterricht ganz normal weiter. Nur weil Sie jemanden kennen, der jemanden kennt, der Corona hat, ist dies kein Grund, sich Sorgen zu machen und dem Unterricht fernzubleiben.
- Ich hatte Kontakt zu jemandem, der Corona hat. Was nun?
Bitte kontaktieren Sie umgehend Ihre Klasseleitung / Ihren Tutor bzw. Ihre Tutorin. Hatten Sie länger als fünfzehn Minuten ohne Mundnasenbedeckung Kontakt zu der infizierten Person und konnten den Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht einhalten? Wenn dies zutrifft, kommen Sie auf keinen Fall in die Schule. Kontaktieren Sie ebenfalls Ihren Hausarzt.
- Ich habe Corona, was muss ich tun?
Bitte kontaktieren Sie umgehend Ihre Klasseleitung / Ihren Tutor bzw. Ihre Tutorin und kommen Sie auf keinen Fall in die Schule. Warten Sie auf die weiteren Anweisungen vom Gesundheitsamt.
Lesen Sie weiter auf der Seite www.hamburg.de/bsb/13679646/corona-faqs
- Ich glaube ich habe Corona, was soll ich tun?
Kommen Sie nicht in die Schule, kontaktieren Sie Ihren Hausarzt und wenden Sie sich mit Fragen an die Hotline 116117. Lesen Sie weiter auf der Seite www.hamburg.de/bsb/13679646/corona-faqs
- Das Gesundheitsamt hat mich in Quarantäne geschickt, aber ich habe einen negativen Corona-Test, darf ich jetzt wieder zur Schule?
Nein, dürfen Sie nicht. Das Gesundheitsamt entscheidet über die Quarantänezeit. Sie müssen auf die Entscheidung des Gesundheitsamtes warten.
- Wer entscheidet über die Schließung einer Klasse oder der ganzen Schule?
Bei einer bestätigten Infektion in einer Schule muss zwingend das zuständige Gesundheitsamt informiert werden. Über die dann zu ergreifenden Maßnahmen (Schließung einer Klasse oder Schule) entscheidet danach ausschließlich das zuständige Gesundheitsamt. Diese Entscheidung ist den Gesundheitsexperten vorbehalten und liegt nicht im Ermessen der Schule oder der Schulleitung. Die Schule erstellt dann eine Übersicht der direkten Kontakte der infizierten Person und sendet diese an das Gesundheitsamt. Mit einem „direkten Kontakt“ sind Personen gemeint, die mindestens 15 Minuten weniger als 1,5 Meter Abstand zur infizierten Person hatten.
- Darf ich meine Mitschüler mit Handschlag begrüßen und ist Küssen erlaubt? Welche Abstands- und Kontaktregeln gelten?
Weder Handschlag noch Küsse sind derzeit erlaubt. Schülerinnen und Schüler sollen angehalten werden, nach Möglichkeit Abstand zu wahren.
- Ich war im Urlaub. Darf ich wieder in die Schule?
Rückkehrende aus Risikogebieten, die sich während der Ferien in einem Risikogebiet im Ausland gemäß Festlegung durch die Bundesregierung aufgehalten haben, müssen sich unmittelbar nach Einreise in Hamburg in Quarantäne begeben. Sie dürfen die Schule nicht betreten. Lesen Sie weiter auf der Seite https://www.agstgeorg.de/aktuelles/detail/news/rueckkehrende-aus-risikogebieten-im-winter-202021/
- Wie wird perfekt gelüftet und warum lässt man die Fenster nicht einfach dauerhaft auf Kipp?
Richtiges Lüften schützt vor Corona-Infektionen. Es wird in jeder Unterrichtspause intensiv bei weit geöffneten Fenstern unter Aufsicht stoß- oder quergelüftet. Durch die dauerhafte Kippstellung der Fenster in den Zeiten zwischen den Lüftungen werden nicht nur die Räume ausgekühlt, sondern auch noch das Infektionsrisiko erhöht. Lesen Sie weiter auf der Seite www.hamburg.de/bsb/13679646/corona-faqs